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Regionalbudget (FR ILE/REVIT B8)

Antragsverfahren für die Förderung von Kleinprojekten im Rahmen des Regionalbudgets

Die Arbeitsweise der RAG Altenburger Land folgt dem Bottom-up-Ansatz. Das bedeutet, dass die Menschen vor Ort mitbestimmen, welche Entwicklungsziele verfolgt und welche Projektvorhaben in der Region umgesetzt werden. Deshalb erfolgt bei der Kleinprojekt-Förderung über das Regionalbudget die Antragstellung im Rahmen eines umfassenden Projektauswahlverfahrens der RAG. Im nachfolgenden werden das Antragsverfahren und der zeitliche Ablauf der Projektabwicklung näher erläutert.

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Antragstellung und Projektauswahl zum Regionalbudget

        
Stufe 1: Einreichung des Förderantrages bei der RAG und Votierung

Für die Antragstellung muss im ersten Schritt das aktuelle Formblatt "Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für ein Kleinprojekt im Rahmen des Regionalbudgets" fristgerecht (wie im Projektaufruf genannt) und vollständig über das Regionalmanagement bei der RAG Altenburger Land eingereicht werden. Die Einsendung der Antragsunterlagen kann postalisch oder via E-Mail erfolgen. Das Regionalmanagement prüft die eingereichten Unterlagen und führt notwendige Abstimmungen mit den Antragstellern durch.

>> Jetzt Antragsunterlagen bei der RAG einreichen! 

Sämtliche bei der RAG eingereichten Förderanträge werden im Rahmen des Projektauswahlverfahrens durch das Entscheidungsgremium der RAG geprüft und entsprechend der Bewertungskriterien der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) votiert und in eine Rangfolge gebracht. Ziel des Projektauswahlverfahrens ist die Erarbeitung einer priorisierten Projektliste.

Nach Abschluss des Projektauswahlverfahrens und mit Vorliegen der finalen Rangfolge aller eingereichten Projektanträge, erhalten alle Antragsteller eine Mitteilung durch die RAG, ob für ihr Projektvorhaben auf Basis der zur Verfügung stehenden Fördermittel die beantragte Zuwendung gewährt werden kann oder leider keine Finanzierung möglich ist. Aufgrund der Fülle der Antragstellungen können leider nicht alle eingereichten und von der RAG für förderwürdig befundenen Projektvorhaben vollständig finanziert werden. Ausschlaggebend für den Erhalt einer Zuwendung aus dem Regionalbudget ist demnach der Ranglistenplatz gemäß der Projektbewertung.

Zum Zeitpunkt der Mitteilung nicht finanzierbare Projektanträge werden als Nachrücker auf eine Warteliste gesetzt und über ggf. nachträglich frei gewordene Mittel informiert. Erfahrungsgemäß verzeichnet das Regionalbudget im Altenburger Land große Beliebtheit, weshalb wir jährlich nur eine begrenzte Anzahl an Projektvorhaben finanzieren können.

           
Stufe 2: Vervollständigung der Antragsunterlagen und Vertragsabschluss mit der RAG

Ergänzend zur Einreichung der Förderanträge bei der RAG müssen im nächsten Schritt die Antragsunterlagen fristgerecht (wie im Projektaufruf genannt) vervollständigt werden. Neben dem aktuellen Antragsformular sind sämtliche notwendigen Anlagen und Nachweise im Zusammenhang mit der Projektbeantragung bei der RAG Altenburger Land einzureichen (vgl. Checkliste für Antragsteller im nächsten Abschnitt).

Ohne vollständige Antragsunterlagen ist eine Bearbeitung und Berücksichtigung des Förderantrages durch die RAG nicht möglich. Fehlende Unterlagen sollten daher vorab mit dem Regionalmanagement besprochen werden!

Als Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung muss zusätzlich der Abschluss eines privatrechtlichen Vertrags zwischen dem Erstempfänger (RAG Altenburger Land) und den Letztempfängern (Projektträger) erfolgen. Nach Abschluss des privatrechtlichen Vertrages und mit bestätigter Bewilligung der Zuwendung durch die RAG Altenburger Land können die Kleinprojekte durch die Projektträger umgesetzt werden. Eine Antragstellung auf vorzeitigen Vorhabenbeginn ist nicht möglich.

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Persönliche Beratung und Checkliste für Antragsteller

Das Regionalmanagement der RAG Altenburger Land steht allen Interessierten ganzjährig als beratende Stelle für Auskünfte rund um das Antrags- und Projektauswahlverfahren kostenfrei zur Verfügung.

c/o Wirtschaftsfördergesellschaft Ostthüringen mbH
Rudolf-Diener-Str. 19, 07545 Gera
Telefon: 0365 83304-20  / E-Mail: u.wolf(at)wfg-ot.de

Im Rahmen des Projektauswahlverfahrens müssen sämtliche notwendigen Anlagen und Nachweise gemäß den Bestimmungen der zugrundeliegenden Förderrichtlinie FR ILE/REVIT und den Allgemeinen Nebenbestimmungen (ANBest) vorgelegt werden. Um die Zusammenstellung der notwendigen Antragsformulare und Anlagen zu erleichtern, stellt die RAG Altenburger Land allen Interessierten vorab die nachfolgende Checkliste für Antragsteller im Regionalbudget zur Verfügung:

  • möglichst 3 vergleichbare Kosten-/Lieferangebote pro Anschaffung bzw. Gewerk (für Internetangebote gilt ein Bildschirmausdruck mit Adresse des Webshops und Angabe zur Umsatzsteuer)

  • Übersicht aller Einzelpositionen, insbesondere bei kleinteiligen Anschaffungen

  • Fotos vom Standort des Vorhabens / aktueller Zustand

  • Lageplan mit Kennzeichnung des Standortes, auf dem das Projekt umgesetzt werden soll, sowie Angabe der Flurstücksnummer

  • Eigentumsnachweis: aktueller Grundbuchauszug oder Liegenschaftskatasterauszug (nicht älter als 2 Jahre) oder Nutzungsvertrag über mindestens 5 Jahre nach Fertigstellung

  • Baugenehmigung, Denkmal-/Naturschutzrechtl. Erlaubnis (falls für Umsetzung erforderlich)

  • Nachweis der Unterschriftenberechtigung z.B. Auszug Vereinsregister, Handelsregister o.ä.

  • De-minimis-Erklärung mit Anlagen (gilt nur für Unternehmen, Formblatt siehe Website)

Bitte stimmen Sie sich bei Rückfragen zu den einzelnen Nachweisen oder bei Schwierigkeiten in der Beschaffung mit dem Regionalmanagement der RAG Altenburger Land ab! Eine Einreichung der Nachweise per E-Mail ist ausreichend.

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FAQ - Häufig gestellte Fragen


>> Wer kann eine Förderung beantragen?

Ein Förderantrag kann grundsätzlich von allen lokalen Akteuren gestellt werden. Ausschlaggebend dabei ist, dass das Projektvorhaben in der Gebietskulisse des LEADER-Aktionsgebietes Altenburger Land umgesetzt wird und einen Mehrwert für die Region bietet. Antragsberechtigt sind sowohl natürliche Personen und juristische Personen des privaten Rechts (z.B. Privatpersonen, Vereine, Unternehmen) als auch öffentliche Verwaltungen (z.B. Städte, Gemeinden des Landkreises).


>> Was kann gefördert werden bzw. was ist ausgeschlossen?

In erster Linie muss das Projekt in die Regionale Entwicklungsstrategie (RES) der Region passen und einen Mehrwert für die Region bieten. Über die inhaltliche Förderwürdigkeit entscheidet die RAG und über die formelle Förderwürdigkeit das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR).

Im Rahmen der Projektumsetzung sind u.a. Sachkosten, Baukosten und Kosten für Dienstleistungen förderfähig. Ist der Antragssteller nicht vorsteuerabzugsberechtigt, ist auch die Mehrwertsteuer förderfähig. Beispiele für förderfähige Projektbestandteile sind z.B. kleinere Bauvorhaben oder Investitionen, wie zum Beispiel ein neues Spielgerät oder die Modernisierung von Vereinsräumen, aber auch nicht-investive Vorhaben wie die Gestaltung von Internetauftritten.

Neu: Es kann nun auch die Anschaffung von Gebrauchtgegenständen über das Regionalbudget gefördert werden. Es obliegt dabei dem Antragsteller die zweckmäßige Funktionsfähigkeit sicherzustellen.

Beispiele für nicht förderfähige Projektbestandteile sind z.B. Betriebskosten, Ausgaben für Ersatzbeschaffungen, Reparaturen oder lebende Tiere. Bereits begonnene Vorhaben oder größere Projekte mit über 20.000 EUR zuwendungsfähigen Gesamtkosten können nicht mit dem Regionalbudget gefördert werden. Eigenleistungen sowie Bauhofleistungen (im Eigenbetrieb) sind über das Regionalbudget ebenso nicht förderfähig.

Unser Regionalmanagement berät Sie gerne im Hinblick auf die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens.


>> Welche Unterlagen müssen mit der Antragstellung eingereicht werden?

Die Antragstellung verläuft in einem zweistufigen Antragsverfahren. 

Phase 1: Im ersten Schritt das aktuelle Formblatt "Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für ein Kleinprojekt im Rahmen des Regionalbudgets" fristgerecht (wie im Projektaufruf genannt) und vollständig über das Regionalmanagement bei der RAG Altenburger Land eingereicht werden. Hierzu gehört auch eine aussagekräftige Projektskizze / -beschreibung sowie ein Kostenplan basierend auf mind. 1 konkreten Angebot zu jedem Gewerk/Investition.

Phase 2: Nach Abschluss des Projektauswahlverfahrens und mit Vorliegen der finalen Rangfolge aller eingereichten Projektanträge, erhalten alle Antragsteller eine Mitteilung durch die RAG, ob sie ihr Projekt für die zweite Phase der Antragstellung qualifiziert haben. Hierbei müssen die Antragsunterlagen fristgerecht vervollständigt werden. Neben dem aktuellen Antragsformular sind sämtliche notwendigen Anlagen und Nachweise im Zusammenhang mit der Projektbeantragung bei der RAG Altenburger Land einzureichen. Hierzu zählen u.a. ergänzende Angebote, Genehmigungen, Nachweise zu Eigentumsverhältnissen und Unterschriftenberechtigung (vgl. Checkliste für Antragsteller).

Ohne vollständige Antragsunterlagen ist eine Bearbeitung und Berücksichtigung des Förderantrages durch die RAG nicht möglich. Fehlende Unterlagen sollten daher vorab mit dem Regionalmanagement besprochen werden!


>> Wann kann/darf ich mit meinem Projekt beginnen?

Über das Regionalbudget können grundsätzlich nur Vorhaben gefördert werden, die noch nicht begonnen wurden! Es empfiehlt sich daher, bereits während der Projektplanung die fördertechnischen Abläufe im Blick zu haben. Die Projektaufrufe der RAG werden in der Regel im Frühjahr veröffentlicht für eine Maßnahmenumsetzung im laufenden Jahr. Erst nach Abschluss des Projektauswahlverfahrens durch die RAG und dem Abschluss der privatrechtlichen Verträge kann mit der Umsetzung des Projektvorhabens begonnen werden. Erfahrungsgemäß ist ein realistischer Vorhabenbeginn erst im Mai/Juni des Jahres möglich.


>> Wann bekomme ich die Fördermittel ausgezahlt?

Die Förderung über das Regionalbudget erfolgt nach dem Erstattungsprinzip; eine Auszahlung der Zuwendung erfolgt demnach ausschließlich auf Basis bereits bezahlter/quittierter Rechnungen. Für Projektträger bedeutet dies, dass die Projektvorhaben zunächst vorfinanziert werden müssen. Innerhalb der Projektlaufzeit sind keine Teilabrechnungen möglich.

Die Umsetzungszeit für die Kleinprojekte im Regionalbudget ist in der Regel auf maximal 5-6 Monate beschränkt. Die Projektträger haben mit Abschluss des Projektes einen (einfachen) Verwendungs- und Durchführungsnachweis bei der RAG Altenburger Land einzureichen. Die Auszahlung der bewilligten Zuwendung an die Letztempfänger kann nach positiver Verwendungsnachweisprüfung durch die RAG bereits ab September des Jahres erfolgen, spätestens jedoch bis Ende November.


>> Ich habe eine Projektidee! Was sind die ersten Schritte?

Melden Sie sich gerne jederzeit beim Regionalmanagement der RAG Altenburger Land – hier erhalten Sie kostenfrei Beratung zu den Fördermöglichkeiten der RAG, eine Einschätzung der Förderfähigkeit Ihres Vorhabens sowie Hinweise zum Antragsverfahren und den erforderlichen Unterlagen. So können Sie optimal Ihren Projektantrag vorbereiten.

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