Zum Inhalt Zum Hauptmenü

Kleinprojekte-Förderung mit dem Regionalbudget 2025!

Nachricht, veröffentlicht am 17.02.2025 von Ulrike Wolf

Die RAG Altenburger Land unterstützt erneut Projektideen lokaler Akteure mit bis zu 16.000 € - die wichtigsten Informationen sind hier zusammengefasst.

Projektaufruf der RAG Altenburger Land zum Regionalbudget 2025, Bild: RAG ABG
Projektaufruf der RAG Altenburger Land zum Regionalbudget 2025, Bild: RAG ABG

__

Auf Grundlage des GAK Rahmenplans und der Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen (FR ILE/REVIT) hat der Verein zur Förderung und Entwicklung des Altenburger Landes (FEAL e.V.) in seiner Funktion als RAG Altenburger Land für das Jahr 2025 erneut Fördermittel der Maßnahme "Regionalbudget" als Erstempfänger beantragt. Die RAG hofft erneut bis zu 200.000 Euro Fördermittel für die Unterstützung von Kleinprojekten weitergeben zu können.

Hierfür sucht die RAG ab sofort engagierte Vorhabenträger aus der Region, welche in der Funktion als Letztempfänger zuwendungsfähige Kleinprojekte im Gebiet des Landkreises Altenburger Land mit den bereitgestellten Fördermitteln aus dem Regionalbudget umsetzen wollen. Die RAG ruft deshalb erneut private Antragsteller (u.a. Privatpersonen, Vereine, Unternehmen) sowie Kommunen des Landkreises Altenburger Land dazu auf, Projektanträge für das Auswahlverfahren Regionalbudget 2025 einzureichen.

Gesucht werden Vorhaben, die den Zielen der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) „Altenburger Land 2023-2027" entsprechen und mindestens einem der vier Handlungsfelder (HF) zugehörig sind: HF1 - Naherholung, Tourismus & Kultur; HF 2 - Daseinsvorsorge, attraktive Lebensorte;  HF3 - Regionale Wertschöpfung, (Land-)Wirtschaft; HF4 - Klimawandel, Energie, Ressourcen.

Zuwendungsfähig sind Kleinprojekte in Höhe von mindestens 2.500,00 Euro bis maximal 20.000,00 Euro förderfähige Gesamtausgaben. Der Fördersatz beträgt 80%, ein Eigenanteil in Höhe von 20% ist durch die Vorhabenträger aufzubringen.

Die Antragstellung auf Gewährung einer Zuwendung für ein Kleinprojekt im Rahmen des Regionalbudgets 2025 kann ab sofort bis spätestens zum 18.04.2025 an die RAG Altenburger Land erfolgen; das dafür notwendige Antragsformular wird auf der Internetseite der RAG bereitgestellt. Aufgrund der hohen Nachfrage in den vergangenen Aufrufen, wird das Projektauswahlverfahren auch in diesem Jahr zweistufig erfolgen, um so möglichst vielen interessierten Vorhabenträgern die Teilnahme zu ermöglichen. Nachfolgend ist der Ablauf des zweistufigen Projektauswahlverfahrens zum Regionalbudget 2025 kurz zusammengefasst.

_

Überblick zu Projektauswahlverfahren und Umsetzung des Regionalbudget 2025

  • 17.02.2025: Projektaufruf, Start der Bewerbungsphase (Antragsformular siehe Website der RAG)

  • 18.04.2025: Frist für die Einreichung von Projektskizzen (Projektbeschreibung, Projektkosten)

  • 30.05.2025: Frist für Vervollständigung der Antragsunterlagen und Vertragsabschluss mit RAG

  • 30.10.2025: Frist für Abschluss der Projektumsetzungen und Einreichung des Verwendungsnachweises

  • 30.11.2025: Abschluss der Prüfung durch die RAG und Auszahlung der Zuwendung

Die Antragstellung auf Gewährung einer Zuwendung für ein Kleinprojekt im Rahmen des Regionalbudgets kann ab sofort an die RAG Altenburger Land erfolgen. Das Vorhaben darf bei Antragstellung noch nicht begonnen bzw. in einem anderen Förderprogramm beantragt worden sein. Für die 1. Phase des Projektauswahlverfahrens sind zunächst das Antragsformular inklusive aussagekräftiger Projektskizze und unterlegten Projektkosten bis zum 18.04.2025 einzureichen.

Im Rahmen des Projektauswahlverfahrens erfolgt anschließend die Prüfung und Bewertung aller eingereichten Projektanträge entsprechend der Zielstellung der RES „Altenburger Land 2023-2027". Als Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung müssen zusätzlich bis spätestens zum 30.05.2025 die Antragsunterlagen vervollständigt werden. Erst dann kann der Abschluss eines privatrechtlichen Vertrags zwischen dem Erstempfänger (RAG Altenburger Land) und den Letztempfängern (Vorhabenträger) erfolgen. Nach Abschluss des privatrechtlichen Vertrages und mit bestätigter Bewilligung der Zuwendung durch die RAG Altenburger Land können die Kleinprojekte durch die Vorhabenträger umgesetzt werden.

Die Vorhabenträger haben mit Abschluss des Projektes einen (einfachen) Verwendungs und Durchführungsnachweis bis spätestens zum 30.10.2025 bei der RAG Altenburger Land einzureichen. Die Auszahlung der bewilligten Zuwendung an die Letztempfänger erfolgt nach positiver Verwendungsnachweisprüfung durch die RAG Altenburger Land bis spätestens 30.11.2025.

_

Den vollständigen Projektaufruf mit sämtlichen Informationen rund um das Förderprogramm Regionalbudget können Sie nachfolgend herunterladen. Die Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und Revitalisierung von Brachflächen (FR ILE/REVIT) sowie die aktuellen Formulare zum Regionalbudget finden sich ebenso auf der Internetseite der RAG zum Download.

Eine erste Hilfe bei Fragen zu den Rahmenbedingungen der Förderung bietet das FAQ zum Regionalbudget. Darüber hinaus steht die RAG Altenburger Land und die Wirtschaftsfördergesellschaft Ostthüringen mbH allen Interessenten gerne für Auskünfte rund um die Antragstellung und Projektumsetzung zur Verfügung. (Tel.: 0365 833041820 oder E-Mail: u.wolf@wfg-ot.de).

_

Zum Hauptmenü