Projektaufruf LEADER 2027 ff. gestartet - Antragstellung auf Förderung ab sofort wieder möglich!
Nachricht, veröffentlicht am 21.09.2026 von Ulrike Wolf
Die RAG Altenburger Land sucht erneut Vorhaben zur Entwicklung der ländlichen Räume! Projektideen, die ab 2027 umgesetzt werden sollen, können sich ab sofort wieder auf LEADER-Fördermittel bewerben.
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>> LEADER 2027 ff. - Rahmenbedingungen der Förderung
Der Verein zur Förderung und Entwicklung des Altenburger Landes (FEAL) e.V. ruft in seiner Funktion als Regionale LEADER-Aktionsgruppe (RAG) Altenburger Land erneut private Antragsteller (u.a. Privatpersonen, Vereine, Unternehmen) sowie Kommunen und Gemeinden des Landkreises Altenburger Land dazu auf, Projektanträge für das LEADER-Auswahlverfahren 2027 ff. einzureichen.
Als RAG setzt der Verein das EU-Förderprogramm LEADER zur Stärkung des ländlichen Raumes um und sucht dafür Vorhaben, die den Handlungsfeldern und Zielen der RES „Altenburger Land 2023-2027" entsprechen:
> Handlungsfeld 1: Naherholung, Tourismus und Kultur;
> Handlungsfeld 2: Daseinsvorsorge, attraktive Lebensorte;
> Handlungsfeld 3: Regionale Wertschöpfung, (Land-)Wirtschaft;
> Handlungsfeld 4: Klimawandel, Energie, Ressourcen.
Darüber hinaus sollen handlungsfeldübergreifend die Themenfelder Kooperation und Vernetzung, Teilhabe und Inklusion, Innovation sowie Jugendbeteiligung gefördert werden.
Für Projektmaßnahmen, deren Träger öffentliche Verwaltungen oder gemeinnützige juristische Personen sind, beläuft sich der mögliche Fördermittelzuschuss auf bis zu 75 Prozent. Privatpersonen, gewinnorientierte juristische Personen oder kirchliche Organisationen können mit bis zu 50 Prozent bezuschusst werden. Das Fördervolumen pro Projektträger und Projektmaßnahme ist dabei auf maximal 75.000,- Euro begrenzt.
Die Förderung erfolgt unter den geltenden Bestimmungen der Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und Revitalisierung von Brachflächen (FR ILE/REVIT, 2026).
Auf der Internetseite der RAG www.leader-rag-abg.de stehen weiterführende Informationen zu den Rahmenbedingungen der Förderung (Antragstellung, Projektauswahlverfahren, Bewertungskriterien) zur Verfügung. Die vollständige RES sowie die aktuellen Antragsformulare finden sich ebenso auf der Internetseite der RAG zum Download.
Das Regionalmanagement der RAG Altenburger Land steht zudem allen Interessierten als beratende Stelle für Auskünfte rund um die LEADER-Förderung und das Antragsverfahren kostenfrei zur Verfügung:
c/o Wirtschaftsfördergesellschaft Ostthüringen mbH
Rudolf-Diener-Str. 19, 07545 Gera
Telefon: 0365 83304-20
E-Mail: u.wolf@wfg-ot.de
Anträge auf Förderung können ab sofort bis spätestens zum 13.12.2026 über das Regionalmanagement der RAG eingereicht werden, um im Projektauswahlverfahren berücksichtigt zu werden.
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>> Hinweise zu Antragsverfahren und Fristen
Stufe 1: Einreichung des Förderantrages bei der RAG und Votierung (bis 13.12.2026)
Für die Antragstellung auf LEADER-Förderung muss das aktuelle Formblatt "Projektskizze - Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung LEADER" fristgerecht und vollständig über das Regionalmanagement bei der RAG Altenburger Land eingereicht werden. Die Einsendung der Antragsunterlagen kann postalisch oder via E-Mail erfolgen. Das Regionalmanagement prüft die eingereichten Unterlagen und führt notwendige Abstimmungen mit den Antragstellern und der Bewilligungsbehörde durch.
Sämtliche bei der RAG eingereichten Förderanträge werden im Rahmen des Projektauswahlverfahrens durch das Entscheidungsgremium der RAG geprüft und entsprechend der Bewertungskriterien der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) votiert und in eine Rangfolge gebracht. Ziel des Projektauswahlverfahrens ist die Erarbeitung einer priorisierten Projektliste, die der zuständigen Bewilligungsbehörde vorgelegt wird.
Nach Abschluss des Projektauswahlverfahrens und Vervollständigung der Antragsunterlagen (siehe Checklisten zu Anlagen und Nachweisen) erhalten alle förderfähigen Projektvorhaben eine positive Stellungnahme durch die RAG Altenburger Land. Erst mit Erhalt dieser sind die Förderanträge qualifiziert, um im nächsten Schritt an die Landesbehörde weitergeleitet zu werden.
Stufe 2: Online-Antragstellung über PORTIA und Übergabe ans TLLLR (bis 15.02.2027)
Die Antragstellung im Bereich der Integrierten Ländlichen Entwicklung in Thüringen wird seit 2025 als digitales Antragsverfahren (ILONA) neu aufgestellt. Ergänzend zur Einreichung der Projektskizze bei der RAG und der Votierung des Projektvorhabens müssen daher zukünftig alle Anträge durch die Projektträger über das Online-Portal PORTIA bei der zuständigen Landesbehörde eingereicht werden.
Die RAG empfiehlt die frühzeitige Auseinandersetzung mit den notwendigen Voraussetzungen für die Registrierung im Online-Portal und dem Ablauf der Antragstellung! Informationen hierzu können auf der Website der RAG sowie über das Regionalmanagement eingeholt werden.
Nach erfolgreicher Vervollständigung der Antragsunterlagen über das Online-Portal PORTIA wird der Förderantag an die zuständige Landesbehörde - das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - weitergeleitet. Dort werden nach nochmaliger Prüfung die Zuwendungsbescheide erstellt.
Erst mit Erhalt des Zuwendungsbescheides (oder in Ausnahmefällen mit der Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns) darf mit dem beantragten Projektvorhaben begonnen werden!
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