Zum Inhalt Zum Hauptmenü

Vorstellung der eingereichten LEADER-Projekte am 02.05.2023 im Rahmen des Auswahlverfahrens 2023 ff.

Nachricht, veröffentlicht am 04.05.2023 von Ulrike Wolf

Zahlreiche regionale Akteure haben auch dieses Jahr wieder die Möglichkeit genutzt, um ihre Projektideen dem Vorstand der RAG als Entscheidungsgremium sowie interessierten Medienvertretern persönlich vorzustellen.

_

Auf Grundlage der anerkannten Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) "Altenburger Land" 2023-2027 sucht die Regionale Aktionsgruppe (RAG) Altenburger Land erneut innovative und vielseitige Projekte aus der Region, die im Zeitraum 2023 ff. umgesetzt werden sollen.

Mit dem Projektaufruf vom 02.02.2023 rief der Verein zur Förderung und Entwicklung des Altenburger Landes (FEAL) e.V. in seiner Funktion als RAG Altenburger Land erneut private Antragsteller (u.a. Privatpersonen, Vereine, Unternehmen) sowie Kommunen des Landkreises dazu auf, Projektanträge für das LEADER-Auswahlverfahren 2023 ff. einzureichen. In Vorbereitung auf die Antragstellung stand die Wirtschaftsfördergesellschaft Ostthüringen mbH allen Interessierten als begleitendes LEADER-Regionalmanagement Altenburger Land für Fragen und Beratung rund um die Förderung zur Verfügung.

Zahlreiche regionale Akteure haben auch dieses Jahr wieder die Möglichkeit auf eine Zuwendung genutzt und ihre Projektanträge gestellt. Insgesamt wurden sieben Anträge durch kommunale Vertreter und 15 Anträge durch private Antragsteller fristgerecht bei der RAG eingereicht. Sämtliche eingegangenen Anträge wurden anschließend durch das LEADER-Regionalmanagement geprüft. Der Vergabe von LEADER-Fördermitteln geht ein zweistufiges Projektauswahlverfahren voraus, um im ersten Schritt die Grundvoraussetzungen zur Förderwürdigkeit einer Projektmaßnahme zu prüfen und anschließend anhand qualitativer Bewertungskriterien eine Priorisierung entsprechend der Zielstellungen der Regionalen Entwicklungsstrategie vorzunehmen.

_

Aufgrund des verspäteten Starts in die neue Förderperiode und dem engen Zeitplan für das diesjährige Projektauswahlverfahren, konnte die RAG Altenburger Land nicht wie sonst üblich, eine umfassende Projektrundfahrt und -besichtigung veranstalten. Um den Antragstellern dennoch die Möglichkeit zu geben, ihre eingereichten Projektideen dem Vorstand der RAG als Entscheidungsgremium sowie interessierten Medienvertretern persönlich vorzustellen, lud die RAG am Dienstag, den 02.05.2023, zur öffentlichen Projektpräsentation nach Starkenberg ein.

In diesem Jahr spiegelt sich in den kommunalen Projektanträgen insbesondere die familien- und jugendfreundliche Entwicklung von Städten und Gemeinden wider, so planen etwa die Stadt Altenburg, Gößnitz und Lucka sowie die Gemeinden Nobitz und Starkenberg die Erneuerung bzw. Erweiterung von öffentlichen Spielplätzen und die Gestaltung von generations-übergreifenden Naherholungs- und Begegnungsmöglichkeiten.

Auch in den vorgestellten privaten Projektanträgen spielen die Themen Gemeinschaft und soziales Miteinander erneut eine große Rolle, so finden sich u.a. die bereits im vergangenen Jahr begonnen Vorhaben Kunst- und Kulturhof in Niederarnsdorf und das Seminarhaus Am Milchberg in Kriebitzsch erneut unter den Antragstellern sowie auch die evang.-luth. Kirchgemeinde Nöbdenitz, die mit ihrem Antrag das soziale und kulturelle Miteinander fördern möchte. Einen weiteren Schwerpunkt bilden auch in diesem Jahr erneut die Förderung von bürgerschaftlichem Engagement durch die Unterstützung von Vorhaben gemeinnütziger Vereine wie etwa die Kleingartenanlagen Einheit und Bauhof II, die J. F. Agricola Musikschule in Schmölln und der Verein Altenburger Bauernhöfe. Aber auch Projektvorhaben zur Stärkung der regionalen Wertschöpfung wurden dieses Jahr eingereicht, u.a. zur Digitalisierung von Landwirt-schaftsbetrieben im Altenburger Land.

_

Wie jedes Jahr obliegt es der RAG Altenburger Land, die Förderwürdigkeit der eingereichten Projektideen gemäß der Regionalen Entwicklungsstrategie zu bewerten. Die RES wurde unter Einbezug regionaler Akteure zu Beginn der neuen Förderperiode 2023-2027 erarbeitet und bildet die Grundlage für die Auswahl und Umsetzung von Projekten und für die Entwicklung der Region in den nächsten Jahren. Durch ihre Arbeit trägt die RAG dazu bei, die aus Landes- und EU Mitteln zur Verfügung gestellten Fördermittel im Sinne der vereinbarten Entwicklungsziele zu vergeben. Ziel des Fördermodells ist es, innovative Vorhaben zu ermöglichen, das Miteinander zu stärken und damit die Zukunftsfähigkeit der ländlichen Regionen zu sichern.

In der geplanten Vorstandssitzung am 16.05.2023 entscheidet die RAG Altenburger Land abschließend, welche der diesjährigen Projektideen finanziell gefördert werden können und übergibt das Ergebnis anschließend an die zuständige Bewilligungsstelle, das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR). Insgesamt stehen der RAG für den derzeit laufenden Projektaufruf 2023 ff. für kommunale und private Projektvorhaben jeweils 232.500,- EUR zur Verfügung. Die Mittel für private Vorhaben setzen sich zu 80% aus ELER-Mitteln und 20% aus Landesmitteln zusammen. Die Mittel für kommunale Vorhaben sind als reine ELER-Mittel veranschlagt. Der nächste Projektaufruf ist voraussichtlich im Herbst 2023 geplant.

Für Rückfragen steht das LEADER-Regionalmanagement der RAG Altenburger Land gerne zur Verfügung.

_

Zum Hauptmenü