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Förderperiode 2023–2027

Entwicklungsziele und Handlungsfelder der LEADER-Region Altenburger Land

Horizontale und Strategische Entwicklungsziele der RES "Altenburger Land" 2023-2027, Foto: RAG ABG
Horizontale und Strategische Entwicklungsziele der RES "Altenburger Land" 2023-2027, Foto: RAG ABG

Die Regionale Aktionsgruppe Altenburger Land setzt das EU-Förderprogramm LEADER zur Stärkung des ländlichen Raumes um und sucht dafür Vorhaben, die den Handlungsfeldern und Zielen der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) „Altenburger Land“ 2023-2027 entsprechen.

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Die identifizierten Entwicklungspotenziale und Handlungsbedarfe im Aktionsgebiet Altenburger Land bilden die Grundlage für die Formulierung von thematischen Handlungsschwerpunkten in Form von strategischen Entwicklungszielen. Für die RES „Altenburger Land“ 2023-2027 wurden insgesamt vier strategische Entwicklungsziele herausgearbeitet, die sich über die folgenden Handlungsfelder definieren:

  • Handlungsfeld 1: Naherholung, Tourismus und Kultur,
  • Handlungsfeld 2: Daseinsvorsorge, attraktive Lebensorte,
  • Handlungsfeld 3: Regionale Wertschöpfung, (Land-)Wirtschaft,
  • Handlungsfeld 4: Klimawandel, Energie, Ressourcen.

Die vier Handlungsfelder sind dabei als Themenbereiche nicht unabhängig voneinander, sondern in Hinblick auf Schnittmengen auch ergänzend zueinander zu sehen. Die Erfahrung der letzten Förderperiode 2014-2020/22 haben gezeigt, dass Projektvorhaben, die thematisch in verschiedenen Handlungsfeldern agieren, besonders positiv auf die Entwicklung der Region wirken.

Darüber hinaus sollen handlungsfeldübergreifend die Themenfelder Kooperation und Vernetzung, Innovation, Teilhabe und Inklusion sowie Jugendbeteiligung gefördert werden. Die horizontalen und strategischen Entwicklungsziele bilden den Rahmen für die Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie und damit für die Realisierung konkreter Projekte.

In der RES „Altenburger Land“ 2023-2027 wurden für die Vergabe der LEADER-Fördermittel grundsätzlich zwei verschiedene Fördersätze festgesetzt:

  • Kommunen oder gemeinnützige juristische Personen wie Vereine oder Stiftungen erhalten einen Fördermittelzuschuss von 75 Prozent;
  • Privatpersonen, gewinnorientierte Unternehmen oder kirchliche Organisationen werden zu 50 Prozent bezuschusst.

Um mit dem vorhandenen LEADER-Budget möglichst eine breite Palette an Projektvorhaben unterstützen zu können, ist das Fördervolumen pro Projektträger und Projektmaßnahme grundsätzlich auf 100.000 Euro begrenzt. Eine Aufhebung der Deckelung ist nicht vorgesehen.

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HANDLUNGSFELD 1 – NAHERHOLUNG, TOURISMUS UND KULTUR

Die Besonderheiten und die Charakteristik der Natur- und Kulturlandschaft sowie der zahlreichen kulturhistorischen Bauten im Altenburger Land bergen ein bedeutendes Potenzial, die Entwicklung der gesamten Region zu befördern. Diese Besonderheiten gilt es zu nutzen und für die Entwicklung der gesamten Region nachhaltig in Wert zu setzen, indem sie durch verschiedenste Angebote in umfassendem Maße für eine breite Nutzergruppe erfahrbar gemacht werden.

  • Das naturräumliche und kulturelle Potenzial ausschöpfen
  • Die touristische und kulturelle Infrastruktur innovativ entwickeln und vernetzen
  • Das vorhandene Wander- und Radwegenetz qualitativ aufwerten
  • Das bürgerschaftliche Engagement und die regionale Identität erhalten
  • Die vorhandene Infrastruktur im Hinblick auf Inklusion verbessern

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HANDLUNGSFELD 2 – DASEINSVORSORGE, ATTRAKTIVE LEBENSORTE

Das Altenburger Land steht vor dem Hintergrund des demografischen und gesellschaftlichen Wandels in nahezu allen Lebensbereichen vor neuen Herausforderungen und Bedarfen, um die Attraktivität der Region als Arbeits- und Lebensort zu bewahren. Durch Zusammenarbeit von Akteuren aus Kommunalpolitik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft sollen innovative und bedarfsgerechte Lösungen für den Erhalt der Versorgungsinfrastruktur entwickelt werden.

  • Die Angebote und Infrastrukturen zur Sicherung der Daseinsvorsorge stärken
  • Die Dörfer und Städte als attraktive Lebensorte bedarfsgerecht gestalten
  • Das soziale Miteinander stärken und dörfliche Inklusion verbessern
  • Den jungen Menschen Teilhabe und Mitgestaltung ermöglichen
  • Dem Leerstand durch innovative Nutzungskonzepte entgegenwirken

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HANDLUNGSFELD 3 – REGIONALE WERTSCHÖPFUNG, (LAND-)WIRTSCHAFT

Die Stärkung der Wirtschaftskraft und -struktur ist für die Entwicklung des Altenburger Land von Bedeutung, da eine florierende Wirtschaft positive Effekte in ganz verschiedene gesellschaftliche Bereiche ausstrahlt und insgesamt attraktivitätssteigernd und belebend für die Region wirkt. Eine Möglichkeit im Rahmen von LEADER liegt dabei in der Unterstützung von innovativen Vorhaben und der Diversifizierung der Wirtschaft sowie in der Stärkung landwirtschaftlicher Wertschöpfung.

  • Die Wettbewerbsfähigkeit regionaler Wirtschaftsakteure unterstützen
  • Die Fachkräftesicherung und Nachwuchsvorsorge unterstützen
  • Regionale Kreisläufe und nachhaltige Wertschöpfungsketten ausbauen
  • Den Wissenstransfer und die Kooperation zwischen Akteuren fördern
  • Das Bewusstsein für regionale Wertschöpfung und Landwirtschaft stärken

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HANDLUNGSFELD 4 – KLIMAWANDEL, ENERGIE, RESSOURCEN

Die Auswirkungen des voranschreitenden Klimawandels sind auch im Altenburger Land spürbar und bringen enorme Herausforderungen für den Erhalt der hiesige Natur- und Gewässerlandschaft sowie für den landwirtschaftlichen Betrieb mit sich. Vor diesem Hintergrund wird es notwendig, hier aktiv Förderanreize zu setzen, um entsprechende Anpassungsmaßnahmen vorzunehmen, aber auch um einen verantwortungsbewussten Umgang mit Landschaft und Ressourcen zu verfolgen.

  • Den Umweltschutz und den Erhalt der Biodiversität fördern
  • Die Reduzierung des Ressourcenverbrauchs und der CO2-Emission
  • Die nachhaltige Energieversorgung und effiziente Infrastrukturen ausbauen
  • Die Anpassung an Folgen des Klimawandels in der Region unterstützen
  • Die Bewusstseinsbildung für nachhaltigen Konsum und Wertschöpfung stärken

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