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LEADER Förderung (FR ILE/REVIT B1)

Antragstellung für LEADER-Förderungen

Die LEADER-Förderung folgt dem Bottom-up-Ansatz. Das bedeutet, dass die Menschen vor Ort mitbestimmen, welche Entwicklungsziele verfolgt und welche Projektvorhaben in der Region umgesetzt werden. Deshalb erfolgt bei LEADER, anders als in anderen Förderprogrammen, die Antragstellung nicht direkt bei den Landesbehörden, sondern im ersten Schritt über die Regionalen Aktionsgruppen.

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Zweistufiges Antragsverfahren über RAG und PORTIA

        
Stufe 1: Einreichung des Förderantrages bei der RAG und Votierung

Für die Antragstellung auf LEADER-Förderung muss das aktuelle Formblatt "Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung LEADER" fristgerecht (wie im Projektaufruf genannt) und vollständig über das Regionalmanagement bei der RAG Altenburger Land eingereicht werden. Die Einsendung der Antragsunterlagen kann postalisch oder via E-Mail erfolgen. Das Regionalmanagement prüft die eingereichten Unterlagen und führt notwendige Abstimmungen mit den Antragstellern und der Bewilligungsbehörde durch.

>> Jetzt Antragsunterlagen bei der RAG einreichen! 

Sämtliche bei der RAG eingereichten Förderanträge werden im Rahmen des Projektauswahlverfahrens durch das Entscheidungsgremium der RAG geprüft und entsprechend der Bewertungskriterien der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) votiert und in eine Rangfolge gebracht. Ziel des Projektauswahlverfahrens ist die Erarbeitung einer priorisierten Projektliste, die der zuständigen Bewilligungsbehörde vorgelegt wird.

Nach Abschluss des Projektauswahlverfahrens und Vervollständigung der Antragsunterlagen (siehe Checklisten zu Anlagen und Nachweisen) erhalten alle förderfähigen Projektvorhaben eine positive Stellungnahme durch die RAG Altenburger Land. Erst mit Erhalt dieser sind die Förderanträge qualifiziert, um im nächsten Schritt an die Landesbehörde weitergeleitet zu werden.

           
Stufe 2: Online-Antragstellung über PORTIA und Übergabe ans TLLLR

Ab November 2024 steht zur Antragstellung im Bereich der Integrierten Ländlichen Entwicklung in Thüringen das Online-Antragsverfahren über das digitale Portal PORTIA zur Verfügung. Ergänzend zur Einreichung der Förderanträge bei der RAG müssen daher zukünftig alle Anträge fristgerecht bis spätestens zum 15.02. des aktuellen Haushaltsjahres über das Online-Portal PORTIA bei der zuständigen Landesbehörde eingereicht werden.

>> Hier geht es zur Online-Antragstellung über PORTIA

Für die Nutzung des Online-Dienstes sind nachfolgende Voraussetzungen zu beachten:

   > Vorhandensein einer Personen Ident (PI)
   > Vorhandensein eines Bund ID Kontos
   > Registrierung bei PORTIA und Erstellung eines Nutzerkontos

Ausführliche Informationen zur Registrierung im Online-Portal PORTIA und eine Schritt-für-Schritt Anleitung zu den notwendigen Voraussetzungen haben wir HIER zusammengestellt.

Sobald Sie die Registrierung erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie mit der Erstellung und Bearbeitung von Anträgen in PORTIA beginnen. Mehr Informationen dazu finden Sie in der Kurzanleitung zur Handhabung der Antragstellung in PORTIA:

 
Nach erfolgreicher Vervollständigung der Antragsunterlagen über das Online-Portal PORTIA wird der Förderantag an die zuständige Landesbehörde - das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - weitergeleitet. Dort werden nach nochmaliger Prüfung die Zuwendungsbescheide erstellt.

Erst mit Erhalt des Zuwendungsbescheides (oder in Ausnahmefällen mit der Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns) darf mit dem beantragten Projektvorhaben begonnen werden!

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Persönliche Beratung und Checklisten für Antragsteller

Das Regionalmanagement der RAG Altenburger Land steht allen Interessierten ganzjährig als beratende Stelle für Auskünfte rund um die Förderbedingungen sowie dem Antragsverfahren kostenfrei zur Verfügung.

c/o Wirtschaftsfördergesellschaft Ostthüringen mbH
Rudolf-Diener-Str. 19, 07545 Gera
Telefon: 0365 83304-20  / E-Mail: u.wolf(at)wfg-ot.de

Im Rahmen des Projektauswahlverfahrens müssen neben dem aktuellen Formblatt "Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung LEADER" zudem sämtliche notwendigen Anlagen und Nachweise im Zusammenhang mit der Projektbeantragung vervollständigt werden, bevor der Antrag durch die RAG genehmigt und an die Landesbehörde übermittelt werden kann. Ohne vollständige Anlagen ist eine Bearbeitung und Berücksichtigung des Förderantrages durch die Landesbehörde nicht möglich. Fehlende Unterlagen sollten daher vorab mit dem LEADER-Regionalmanagement besprochen werden!

Um die Zusammenstellung der notwendigen Antragsformulare und Anlagen zu erleichtern, stellt die RAG Altenburger Land allen Interessierten die nachfolgenden Checklisten für kommunale und private Antragsteller zur Verfügung:

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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Hier werden in Kürze alle wichtigen Fragen rund um die Antragstellung noch einmal zusammengefasst.

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