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Förderperiode 2023–2027

Informationen zum Projektauswahlverfahren der RAG Altenburger Land

Schematische Darstellung des Projektauswahlverfahrens der RAG Altenburger Land, Foto: RAG ABG
Schematische Darstellung des Projektauswahlverfahrens der RAG Altenburger Land, Foto: RAG ABG

Der projektbezogenen Vergabe von LEADER-Fördermitteln geht ein zweistufiges Projektauswahlverfahren voraus, um im ersten Schritt die Grundvoraussetzungen zur Förderwürdigkeit einer Projektmaßnahme zu prüfen und anschließend anhand qualitativer Bewertungskriterien eine Priorisierung entsprechend der Zielstellung der RES vorzunehmen.

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Der zentrale Arbeits- und Entscheidungsprozess in der RAG Altenburger Land ist die Durchführung eines Projektauswahlverfahrens, bei dem der Vereinsvorstand, als Entscheidungsgremium der RAG, die Förderwürdigkeit aller Projektideen beurteilt. Ziel des Projektauswahlverfahrens ist die Erarbeitung einer priorisierten Projektliste, die dem Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR), als zuständiger Bewilligungsbehörde, vorgelegt wird. Dabei wird die RAG bei der Durchführung des Verfahrens, bei der Beratung von Projektträgern sowie bei der Projektentwicklung von einem LEADER-Regionalmanagement unterstützt.

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Ablauf des Projektauswahlverfahrens

Im ersten Schritt werden die Antragsfristen sowie die Höhe der Fördersätze über einen Förderaufruf öffentlich bekannt gemacht. Pro Förderjahr gibt es mindestens einen Projektaufruf inklusive Auswahlverfahren, wobei je nach Verfügbarkeit der Mittel und thematischer Schwerpunktsetzung auch die Durchführung mehrerer Förderaufrufe und Auswahlrunden möglich ist. Nachdem die Projektinitiatoren ihre Fördermittelanträge fristgerecht bei der RAG bzw. dem LEADER-Regionalmanagement eingereicht haben, erfolgt zunächst die grundsätzliche Prüfung der Förderwürdigkeit (u.a. Konformität mit ELER-Zielen und Handlungsfeldern der RES Altenburger Land, aussagekräftige Projektbeschreibung).

Im nächsten Schritt des Projektauswahlverfahrens erfolgt eine Bewertung aller Projektmaßnahmen anhand fakultativer Qualitätskriterien, um so eine Rangfolge für die Zuteilung der LEADER-Fördermittel festzulegen. Hierfür wurde eine qualitative Bewertungsmatrix entwickelt, welche die wesentlichen Entwicklungsziele der RES „Altenburger Land“ 2023-2027 widerspiegelt. Insgesamt kann pro Projektmaßnahme eine Gesamtpunktzahl von maximal 32 Punkten erreicht werden. Um eine ausreichende Qualität und Konformität mit den Zielen der RES zu gewährleisten, muss in der Bewertung zudem eine Mindestpunktzahl von 7 Punkten erreicht werden.

Entsprechend der erreichten Punktzahl werden die Projektmaßnahmen anschließend in einer priorisierten Liste aufbereitet und durch den Vorstand des FEAL e.V. als Entscheidungsgremium der RAG Altenburger Land beschlossen. Das Ergebnis des Projektauswahlverfahrens wird an die Bewilligungsbehörde weitergeleitet und bildet die maßgebliche Grundlage der Fördermittelvergabe durch das TLLLR.

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