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Regionalbudget (FR ILE/REVIT B8)

Kleinprojekt-Förderung im Altenburger Land

Seit dem Jahr 2023 steht mit dem "Regionalbudget" eine weitere Fördermöglichkeit für LEADER-Regionen in Thüringen bereit. Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte realisiert werden, deren Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) dienen. Die Regionale Aktionsgruppe (RAG) Altenburger Land fungiert dabei als Erstempfänger und "Bewilligungsstelle" und leitet die Fördermittel an die Projektträger in der Region weiter.

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Aufrufe zur Projektförderung über die RAG Altenburger Land

Mittel aus dem Regionalbudget können in Thüringen erstmals seit 2023 beantragt werden und stellen für viele Regionale Aktionsgruppen ein Novum in der Förderung von Kleinprojekten dar. Auf Grundlage des GAK-Rahmenplans und der Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (FR ILE/REVIT) ermöglicht der Freistaat Thüringen den Regionalen Aktionsgruppen bis zu 200.000,00 EUR (inkl. Eigenanteil) über die Maßnahme Regionalbudget als Erstempfänger zu beantragen.

Wurden der RAG Mittel aus dem Regionalbudget bewilligt, können diese über privatrechtliche Verträge an Projektträger in den Regionen (Letztempfänger) weitergeleitet werden. Über jährliche Projektaufrufe sucht die RAG Altenburger Land engagierte Vorhabenträger aus der Region, welche in der Funktion als Letztempfänger zuwendungsfähige Kleinprojekte im Gebiet des Landkreises Altenburger Land mit den bereitgestellten Fördermitteln aus dem Regionalbudget umsetzen. Die Projektaufrufe erfolgen in der Regel im Frühjahr für eine geplante Maßnahmenumsetzung noch im laufenden Jahr!

Die Förderanträge können bis zur festgelegten Frist über das Regionalmanagement der RAG Altenburger Land eingereicht werden. Die notwendigen Formulare und Informationsmaterialien zur Antragstellung werden auf der Website der RAG zum Download bereitgestellt.

Die im Förderaufruf festgelegten Bedingungen unterliegen den geltenden Bestimmungen der aktuellen Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und Revitalisierung von Brachflächen (FR ILE/REVIT), Maßnahme B8 "Regionalbudget".

>> Der Aufruf der RAG zum Regionalbudget 2024 wurde am 05.02.2024 veröffentlicht!

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Förderschwerpunkte und Höhe der Zuwendung

Die RAG Altenburger Land möchte die aktive, eigenverantwortliche Entwicklung und Stärkung der Region sowie das bürgerliche Engagement und soziale Miteinander unterstützen. Die eingereichten Projektideen sollen den Zielen und Handlungsfeldern der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) „Altenburger Land 2023-2027" entsprechen:

    > Handlungsfeld 1: Naherholung, Tourismus & Kultur;
    > Handlungsfeld 2: Daseinsvorsorge, attraktive Lebensorte;
    > Handlungsfeld 3: Regionale Wertschöpfung, (Land-)Wirtschaft;
    > Handlungsfeld 4: Klimawandel, Energie & Ressourcen.

Darüber hinaus sollen handlungsfeldübergreifend die Themenfelder Teilhabe und Inklusion, Kooperation und Vernetzung, Innovation sowie Jugendbeteiligung gefördert werden.

Durch die Förderung von Kleinprojekten im Rahmen des Förderprogrammes "Regionalbudget" sollen insbesondere Vorhaben unterstützt werden, die Bezug auf die übergeordneten Zielstellungen des GAK-Rahmenplans nehmen und dazu beitragen, ländliche Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.

Weitere Informationen zu den Förderschwerpunkten der RAG Altenburger Land sowie eine ausführliche Darlegung der strategischen und horizontalen Entwicklungsziele in der RES "Altenburger Land 2023-2027" haben wir HIER zusammengetragen.

Der Förderaufruf richtet sich an juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, sowie natürliche Personen und Personengesellschaften (z.B. Kommunen, Vereine, Privatpersonen). Zuwendungsfähig sind Kleinprojekte in Höhe von mindestens 2.500,00 EUR bis maximal 20.000,00 EUR förderfähige Gesamtausgaben. Der Fördersatz beträgt 80 Prozent, ein Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent ist durch die Vorhabenträger aufzubringen.

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FAQ - Häufig gestellte Fragen


>> Wer kann eine Förderung beantragen?

Ein Förderantrag kann grundsätzlich von allen lokalen Akteuren gestellt werden. Ausschlaggebend dabei ist, dass das Projektvorhaben in der Gebietskulisse des LEADER-Aktionsgebietes Altenburger Land umgesetzt wird und einen Mehrwert für die Region bietet. Antragsberechtigt sind sowohl natürliche Personen und juristische Personen des privaten Rechts (z.B. Privatpersonen, Vereine, Unternehmen) als auch öffentliche Verwaltungen (z.B. Städte, Gemeinden des Landkreises).


>> Was kann gefördert werden bzw. was ist ausgeschlossen?

In erster Linie muss das Projekt in die Regionale Entwicklungsstrategie (RES) der Region passen und einen Mehrwert für die Region bieten. Über die inhaltliche Förderwürdigkeit entscheidet die RAG und über die formelle Förderwürdigkeit das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR).

Im Rahmen der Projektumsetzung sind u.a. Sachkosten, Baukosten und Personalkosten förderfähig. Ist der Antragssteller nicht vorsteuerabzugsberechtigt, ist auch die Mehrwertsteuer förderfähig. Beispiele für förderfähige Projektbestandteile sind z.B. kleinere Bauvorhaben oder Investitionen, wie zum Beispiel ein neues Spielgerät oder die Modernisierung von Vereinsräumen, aber auch nicht-investive Vorhaben wie die Gestaltung von Internetauftritten.

Beispiele für nicht förderfähige Projektbestandteile sind z.B. Betriebskosten, Ausgaben für Ersatzbeschaffungen, Reparaturen oder lebende Tiere. Bereits begonnene Vorhaben oder größere Projekte mit über 20.000 EUR zuwendungsfähigen Gesamtkosten können nicht mit dem Regionalbudget gefördert werden. Eigenleistungen sowie Bauhofleistungen (im Eigenbetrieb) sind über das Regionalbudget ebenso nicht förderfähig.

Unser Regionalmanagement berät Sie gerne im Hinblick auf die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens.


>> Wann kann/darf ich mit meinem Projekt beginnen?

Über das Regionalbudget können grundsätzlich nur Vorhaben gefördert werden, die noch nicht begonnen wurden! Es empfiehlt sich daher, bereits während der Projektplanung die fördertechnischen Abläufe im Blick zu haben. Die Projektaufrufe der RAG werden in der Regel im Frühjahr veröffentlicht für eine Maßnahmenumsetzung im laufenden Jahr. Erst nach Abschluss des Projektauswahlverfahrens durch die RAG und dem Abschluss der privatrechtlichen Verträge kann mit der Umsetzung des Projektvorhabens begonnen werden. Erfahrungsgemäß ist ein realistischer Vorhabenbeginn erst im Mai/Juni des Jahres möglich.


>> Wann bekomme ich die Fördermittel ausgezahlt?

Die Förderung über das Regionalbudget erfolgt nach dem Erstattungsprinzip; eine Auszahlung der Zuwendung erfolgt demnach ausschließlich auf Basis bereits bezahlter/quittierter Rechnungen. Für Projektträger bedeutet dies, dass die Projektvorhaben zunächst vorfinanziert werden müssen. Innerhalb der Projektlaufzeit sind keine Teilabrechnungen möglich.

Die Umsetzungszeit für die Kleinprojekte im Regionalbudget ist in der Regel auf maximal 5-6 Monate beschränkt. Die Projektträger haben mit Abschluss des Projektes einen (einfachen) Verwendungs- und Durchführungsnachweis bei der RAG Altenburger Land einzureichen. Die Auszahlung der bewilligten Zuwendung an die Letztempfänger kann nach positiver Verwendungsnachweisprüfung durch die RAG bereits ab September des Jahres erfolgen, spätestens jedoch bis Ende November.


>> Ich habe eine Projektidee! Was sind die ersten Schritte?

Melden Sie sich gerne jederzeit beim Regionalmanagement der RAG Altenburger Land – hier erhalten Sie kostenfrei Beratung zu den Fördermöglichkeiten der RAG, eine Einschätzung der Förderfähigkeit Ihres Vorhabens sowie Hinweise zum Antragsverfahren und den erforderlichen Unterlagen. So können Sie optimal Ihren Projektantrag vorbereiten.

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