Zum Inhalt Zum Hauptmenü

Regionalbudget (FR ILE/REVIT B8)

Antragsverfahren für die Förderung von Kleinprojekten im Rahmen des Regionalbudgets

Die Arbeitsweise der RAG Altenburger Land folgt dem Bottom-up-Ansatz. Das bedeutet, dass die Menschen vor Ort mitbestimmen, welche Entwicklungsziele verfolgt und welche Projektvorhaben in der Region umgesetzt werden. Deshalb erfolgt bei der Kleinprojekt-Förderung über das Regionalbudget die Antragstellung im Rahmen eines umfassenden Projektauswahlverfahrens der RAG. Im nachfolgenden werden das Antragsverfahren und der zeitliche Ablauf der Projektabwicklung näher erläutert.

__

Antragstellung und Projektauswahl zum Regionalbudget

        
Stufe 1: Einreichung des Förderantrages bei der RAG und Votierung

Für die Antragstellung muss im ersten Schritt das aktuelle Formblatt "Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für ein Kleinprojekt im Rahmen des Regionalbudgets" fristgerecht (wie im Projektaufruf genannt) und vollständig über das Regionalmanagement bei der RAG Altenburger Land eingereicht werden. Die Einsendung der Antragsunterlagen kann postalisch oder via E-Mail erfolgen. Das Regionalmanagement prüft die eingereichten Unterlagen und führt notwendige Abstimmungen mit den Antragstellern durch.

>> Jetzt Antragsunterlagen bei der RAG einreichen! 

Sämtliche bei der RAG eingereichten Förderanträge werden im Rahmen des Projektauswahlverfahrens durch das Entscheidungsgremium der RAG geprüft und entsprechend der Bewertungskriterien der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) votiert und in eine Rangfolge gebracht. Ziel des Projektauswahlverfahrens ist die Erarbeitung einer priorisierten Projektliste.

Nach Abschluss des Projektauswahlverfahrens und mit Vorliegen der finalen Rangfolge aller eingereichten Projektanträge, erhalten alle Antragsteller eine Mitteilung durch die RAG, ob für ihr Projektvorhaben auf Basis der zur Verfügung stehenden Fördermittel die beantragte Zuwendung gewährt werden kann oder leider keine Finanzierung möglich ist. Aufgrund der Fülle der Antragstellungen können leider nicht alle eingereichten und von der RAG für förderwürdig befundenen Projektvorhaben vollständig finanziert werden. Ausschlaggebend für den Erhalt einer Zuwendung aus dem Regionalbudget ist demnach der Ranglistenplatz gemäß der Projektbewertung.

Zum Zeitpunkt der Mitteilung nicht finanzierbare Projektanträge werden als Nachrücker auf eine Warteliste gesetzt und über ggf. nachträglich frei gewordene Mittel informiert. Erfahrungsgemäß verzeichnet das Regionalbudget im Altenburger Land große Beliebtheit, weshalb wir jährlich nur eine begrenzte Anzahl an Projektvorhaben finanzieren können.

           
Stufe 2: Vervollständigung der Antragsunterlagen und Vertragsabschluss mit der RAG

Ergänzend zur Einreichung der Förderanträge bei der RAG müssen im nächsten Schritt die Antragsunterlagen fristgerecht (wie im Projektaufruf genannt) vervollständigt werden. Neben dem aktuellen Antragsformular sind sämtliche notwendigen Anlagen und Nachweise im Zusammenhang mit der Projektbeantragung bei der RAG Altenburger Land einzureichen.

Ohne vollständige Antragsunterlagen ist eine Bearbeitung und Berücksichtigung des Förderantrages durch die RAG nicht möglich. Fehlende Unterlagen sollten daher vorab mit dem Regionalmanagement besprochen werden!

Als Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung muss zusätzlich der Abschluss eines privatrechtlichen Vertrags zwischen dem Erstempfänger (RAG Altenburger Land) und den Letztempfängern (Projektträger) erfolgen. Nach Abschluss des privatrechtlichen Vertrages und mit bestätigter Bewilligung der Zuwendung durch die RAG Altenburger Land können die Kleinprojekte durch die Projektträger umgesetzt werden. Eine Antragstellung auf vorzeitigen Vorhabenbeginn ist nicht möglich.

__

Persönliche Beratung und Checkliste für Antragsteller

Das Regionalmanagement der RAG Altenburger Land steht allen Interessierten ganzjährig als beratende Stelle für Auskünfte rund um das Antrags- und Projektauswahlverfahren kostenfrei zur Verfügung.

c/o Wirtschaftsfördergesellschaft Ostthüringen mbH
Rudolf-Diener-Str. 19, 07545 Gera
Telefon: 0365 83304-20  / E-Mail: u.wolf(at)wfg-ot.de

Im Rahmen des Projektauswahlverfahrens müssen sämtliche notwendigen Anlagen und Nachweise gemäß den Bestimmungen der zugrundeliegenden Förderrichtlinie FR ILE/REVIT und den Allgemeinen Nebenbestimmungen (ANBest) vorgelegt werden. Um die Zusammenstellung der notwendigen Antragsformulare und Anlagen zu erleichtern, stellt die RAG Altenburger Land allen Interessierten vorab die nachfolgende Checkliste für Antragsteller im Regionalbudget zur Verfügung:

  • möglichst 3 vergleichbare Kosten-/Lieferangebote pro Anschaffung bzw. Gewerk (für Internetangebote gilt ein Bildschirmausdruck mit Adresse des Webshops und Angabe zur Umsatzsteuer)

  • Übersicht aller Einzelpositionen, insbesondere bei kleinteiligen Anschaffungen

  • Fotos vom Standort des Vorhabens / aktueller Zustand

  • Lageplan mit Kennzeichnung des Standortes, auf dem das Projekt umgesetzt werden soll, sowie Angabe der Flurstücksnummer

  • Eigentumsnachweis: aktueller Grundbuchauszug oder Liegenschaftskatasterauszug (nicht älter als 2 Jahre) oder Nutzungsvertrag über mindestens 5 Jahre nach Fertigstellung

  • Baugenehmigung, Denkmal-/Naturschutzrechtl. Erlaubnis (falls für Umsetzung erforderlich)

  • Nachweis der Unterschriftenberechtigung z.B. Auszug Vereinsregister, Handelsregister o.ä.

  • De-minimis-Erklärung mit Anlagen (gilt nur für Unternehmen, Formblatt siehe Website)

Bitte stimmen Sie sich bei Rückfragen zu den einzelnen Nachweisen oder bei Schwierigkeiten in der Beschaffung mit dem Regionalmanagement der RAG Altenburger Land ab! Eine Einreichung der Nachweise per E-Mail ist ausreichend.

__

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Hier werden in Kürze alle wichtigen Fragen rund um die Antragstellung noch einmal zusammengefasst.

Zum Hauptmenü