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Neufassung der Förderrichtlinie ILE/REVIT veröffentlicht

Nachricht, veröffentlicht am 04.05.2023 von Ulrike Wolf

Am 8. Mai wurde im Thüringer Staatsanzeiger die Neufassung der Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen ab 2023 veröffentlicht.

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Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben zur integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen, mit dem Ziel, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.

Die Förderbereiche für Teil B "integrierte ländliche Entwicklung" umfassen:

  • B 1 Maßnahme „LEADER“
  • B 2 Maßnahme „Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden“
  • B 3 Maßnahme „Dorfentwicklung“
  • B 4 Maßnahme „Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen“
  • B 5 Maßnahme „Neuordnung ländlichen Grundbesitzes und Gestaltung des ländlichen Raumes“
  • B 6 Maßnahme „Kleinstunternehmen der Grundversorgung“
  • B 7 Maßnahme „Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen“
  • B 8 Maßnahme „Regionalbudget“

Teil C umfasst die Maßnahme „Revitalisierung von Brachflächen“ für Vorhaben, durch die brach gefallene Flächen oder Gebäude einer nachhaltigen Entwicklung zugeführt werden sollen.

Mit der Neufassung der Förderrichtlinie ergeben sich teils neue Anforderungen hinsichtlich der Zuwendungsvoraussetzungen und dem Antragsverfahren für die LEADER-Förderung. Die Regionale Aktionsguppe (RAG) Altenburger Land wird hierzu zeitnah informieren.

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