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Projektaufruf vom 31.05.2023 für die Förderung im Rahmen des Regionalbudgets 2023

Nachricht, veröffentlicht am 31.05.2023 von Ulrike Wolf

Die Regionale Aktionsgruppe (RAG) Altenburger Land ruft zur Teilnahme am Förderprogramm "Regionalbudget 2023" auf. Kleinprojekte bis zu 20.000€ werden mit 80% gefördert.

Projektaufruf der RAG Altenburger Land zum Regionalbudget 2023, Bild: RAG ABG
Projektaufruf der RAG Altenburger Land zum Regionalbudget 2023, Bild: RAG ABG

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Der Verein zur Förderung und Entwicklung des Altenburger Landes (FEAL e.V.) unterstützt in seiner Funktion als RAG Altenburger Land Vorhaben zur Stärkung des ländlichen Raumes, die den Handlungsfeldern und Zielen der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) „Altenburger Land“ 2023 2027 entsprechen.

Auf Grundlage des GAK Rahmenplans Förderbereich 1, Integrierte Ländliche Entwicklung, Ziffer 9.0 (Befristung bis zum 31.12.2025) und der Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen FR ILE/REVIT ab 2023, Ziffer B8 beabsichtigt die RAG Altenburger Land, für das Jahr 2023 Fördermittel der Maßnahme Regionalbudget als Erstempfänger zu beantragen.

Für die Förderung von Kleinprojekten im Rahmen des Regionalbudgets 2023 sucht die RAG Altenburger Land ab sofort engagierte Vorhabenträger aus der Region, welche in der Funktion als Letztempfänger zuwendungsfähige Kleinprojekte im Gebiet des Landkreises Altenburger Land mit den bereitgestellten Fördermitteln aus dem Regionalbudget umsetzen. Die RAG ruft deshalb erneut private Antragsteller (u.a. Privatpersonen, Vereine, Unternehmen) sowie Kommunen des Landkreises Altenburger Land dazu auf, Projektanträge für das Auswahlverfahren Regionalbudget 2023 einzureichen.

Gesucht werden Vorhaben, die den Handlungsfeldern und Zielen der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) „Altenburger Land“ 2023-2027 entsprechen. Zuwendungsfähig sind Kleinprojekte in Höhe von mindestens 2.500,00€ bis maximal 20.000,00€ förderfähige Gesamtausgaben. Der Fördersatz beträgt 80%, ein Eigenanteil in Höhe von 20% ist durch die Vorhabenträger aufzubringen.

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Die Antragstellung auf Gewährung einer Zuwendung für ein Kleinprojekt im Rahmen des Regionalbudgets 2023 kann ab sofort bis spätestens zum 21.07.2023 an die RAG Altenburger Land erfolgen.

Als Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung muss zusätzlich bis spätestens zum 11.08.2023 der Abschluss eines privatrechtlichen Vertrags zwischen dem Erstempfänger (RAG Altenburger Land) und den Letztempfängern (Vorhabenträger) erfolgen. Nach Abschluss des privatrechtlichen Vertrages und mit bestätigter Bewilligung der Zuwendung durch die RAG Altenburger Land können die Kleinprojekte durch die Vorhabenträger umgesetzt werden. Das Vorhaben darf bei Antragstellung noch nicht begonnen bzw. in einem anderen Förderprogramm beantragt worden sein.

Den vollständigen Projektaufruf mit sämtlichen Informationen rund um das Förderprogramm Regionalbudget können Sie nachfolgend herunterladen. Die Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und Revitalisierung von Brachflächen (FR ILE/REVIT) sowie die aktuellen Antragsformulare zum Regionalbudget finden sich ebenso auf der Internetseite der RAG zum Download.

Die RAG Altenburger Land steht allen Interessenten gerne als beratende Stelle für Auskünfte rund um die Förderung sowie dem Projektauswahlverfahren zur Verfügung. Unterstützung bei der Projekteinreichung bietet zudem die Wirtschaftsfördergesellschaft Ostthüringen mbH unter Tel.: 0365 833041820 oder E-Mail: u.wolf@wfg-ot.de.

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