Zum Inhalt Zum Hauptmenü

Richtlinie zur Förderung der Etablierung von Tag-und-Nacht- bzw. 24-Stunden-Dorfläden tritt am 27. April in Kraft

Nachricht, veröffentlicht am 19.04.2021 von

Um gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Landesteilen Thüringens zu sichern, werden investive Vorhaben zur Sicherung, Schaffung und Ausdehnung der wohnortnahen Versorgung der ländlichen Bevölkerung mit Waren des täglichen Bedarfs (darunter Lebensmittel, Getränke und Drogeriewaren) gefördert.

FR 24-h-Dorfläden, Bild: TLLLR
FR 24-h-Dorfläden, Bild: TLLLR

Die Richtlinie zur Förderung der Etablierung von Tag-und-Nacht- bzw. 24-Stunden-Dorfläden (FR 24-h-Dorfläden) zielt darauf ab, gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Landesteilen zu sichern und die ländlich geprägten Räume Thüringens als eigenständige Lebens- und Wirtschaftsräume zu stärken. Die im Rahmen der Richtlinie umsetzbaren investiven Maßnahmen stellen dabei einen Ansatz dar, um die wohnortnahe Nahversorgung zu sichern und somit den Zielen des Landesentwicklungsprogramms 2025 zu entsprechen.

Adressiert wird die Schaffung neuer Nahversorgungseinrichtungen innerhalb der Fördergebietskulisse sowie auch die Erweiterung oder Umrüstung bestehender Nahversorgungseinrichtungen. Die Versorgungseinrichtungen müssen dabei zeitunabhängig und autonom an 24 Stunden am Tag nutzbar sein und stationär angeboten werden. Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, natürliche Personen und Personengesellschaften, Vereine und Verbände sowie Kleinst- und Kleinunternehmen. Antragsfrist ist der 31. Mai 2021, der Umsetzungszeitraum für Maßnahmen ist auf das Förderjahr 2021 beschränkt.

Die Richtlinie inkl. Fördergebietskulisse und Antragsunterlagen sind auf der Internetseite des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) verfügbar: https://tlllr.thueringen.de/landentwicklung/integrierte-laendliche-entwicklung/24-stunden-dorflaeden

Darüber hinaus steht die Bewilligungsstelle allen Interessierten für Auskünfte zur Förderrichtlinie und zur Beratung von möglichen Fördervorhaben telefonisch (0361 574062999) oder per E-Mail (LaendlicherRaum@tlllr.thueringen.de) zur Verfügung.

Zum Hauptmenü