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LEADER-Region Altenburger Land

Verein zur Förderung und Entwicklung des Altenburger Landes (FEAL e.V.)

In seiner Funktion als Regionale Aktionsgruppe Altenburger Land ist der Verein zur Förderung und Entwicklung des Altenburger Landes die zentrale Institution für den LEADER-Prozess in der Region für die aktuelle EU-Förderperiode 2023-2027.

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Zielstellung und Satzung des Vereins

Der FEAL e.V. wurde am 23.01.2002 im Rahmen der Wettbewerbsbeteiligung „REGION AKTIV – Land gestaltet Zukunft“ gegründet und ist im Vereinsregister beim Kreisgericht Altenburg eingetragen (VRNr. 786). Ziel des Vereins gemäß der Satzung ist es, die ländlichen Räume des Altenburger Landes in ihrer Gesamtheit zu entwickeln und zu fördern. Insbesondere werden dazu die übergeordneten Entwicklungsziele des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), einschließlich der Querschnittsthemen Innovation, Umwelt und Klima verfolgt bzw. umgesetzt.

Im Rahmen der Wettbewerbsbeteiligung „REGION AKTIV - Land gestaltet Zukunft“, und mit der Anerkennung als Regionale Aktionsgruppe (RAG) für die LEADER-Förderperioden 2007-2013 sowie 2014-2020/22, hat sich der Verein als funktionierende und gut vernetzte Struktur in der Region Altenburger Land etabliert. Im Dezember 2022 wurde der FEAL e.V. vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) erneut als RAG Altenburger Land anerkannt.

Organisations- und Entscheidungsstrukturen der RAG Altenburger Land, Foto: RAG ABG
Organisations- und Entscheidungsstrukturen der RAG Altenburger Land, Foto: RAG ABG

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Organisations- und Entscheidungsstrukturen

Der FEAL e.V. als Regionale Aktionsgruppe wird derzeit durch 71 Vereinsmitglieder getragen, die Vertreter natürlicher und juristischer Personen des kommunalen, privaten und zivilgesellschaftlichen Sektors widerspiegeln. Darunter befinden sich zahlreiche Akteure, die sich teilweise bereits seit der Gründung des Vereins für die Entwicklung der Region engagieren. Die Organisationsstruktur der RAG Altenburger Land besteht dabei im Wesentlichen aus zwei Organen: der Mitgliederversammlung und dem Vorstand, einschließlich des geschäftsführenden Vorstandes.

Der Vorstand bildet das Entscheidungsgremium der RAG, er umfasst derzeit 20 Mitglieder und setzt sich wie folgt zusammen:

  • 8 Vertreter des öffentlichen Sektors (Vertreter von Kommunen und Gebietskörperschaften)
  • 6 Vertreter des zivilgesellschaftlichen Sektors (u.a. NABU Altenburger Land e.V., Kreisbauernverband Altenburg e.V.)
  • 6 Vertreter des privaten Sektors (u.a. Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen)

Für Entscheidungsprozesse im Hinblick auf die Bewertung und Priorisierung der eingereichten Projektanträge im Rahmen des Projektauswahlverfahrens steht der RAG zudem ein Fachbeirat aus Vertretern des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) als zuständige Bewilligungsbehörde sowie der Fachdienste Bauordnung und Denkmalschutz sowie Natur- und Umweltschutz des Landratsamtes Altenburger Land beratend zur Seite.

Auf koordinierender und organisierender Ebene erhält die RAG Altenburger Land zudem Unterstützung durch das LEADER-Regionalmanagement. Zu den wesentlichen Aufgabenfeldern des Regionalmanagements gehören die Organisation, Durchführung, Moderation und Nachbereitung von Vorstandssitzungen, Versammlungen, Arbeitskreisen und Informationsveranstaltungen sowie allgemeine Beratungs- und Koordinationsfunktionen mit regionalen Akteuren zur Gewährleistung eines breit angelegten Beteiligungsverfahrens bei der Umsetzung der RES.

Mitglied werden im FEAL e.V.

Um die verschiedenen Interessensgruppen des Altenburger Landes in angemessener Weise abzubilden, setzt sich der FEAL e.V. dafür ein, ein ausgewogenen Verhältnis von Wirtschafts- und Sozialpartnern, Vertretern der Zivilgesellschaft sowie gewählten Repräsentanten kommunaler Gebietskörperschaften einzubeziehen. Um Mitglied im FEAL e.V. zu werden, füllen Sie bitte das nachfolgende Formular aus und übersenden es an:

Verein zur Förderung und Entwicklung des Altenburger Landes (FEAL e.V.)
Vereinsvorsitzender Wolfram Schlegel
c/o Gemeinde Starkenberg
Borngasse 7, 04617 Starkenberg

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