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LEADER Förderung (FR ILE/REVIT B1)

LEADER-Projektaufrufe im Altenburger Land

LEADER-Fördermittel stammen von der Europäischen Union und werden mit Mitteln des Freistaates Thüringen aufgestockt. Der FEAL e.V. kann in seiner Funktion als Regionale LEADER-Aktionsgruppe (RAG) Altenburger Land diese Fördermittel an innovative und vielseitige Projekte aus der Region weitergeben, die den Zielen der Regionalen Entwicklungsstrategie entsprechen. Die fördermitteltechnische Abwicklung erfolgt anschließend durch die Landesbehörden.

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Jährliche Förderaufrufe über die RAG Altenburger Land

Über jährliche Projektaufrufe ermutigt die RAG engagierte private Antragsteller (u.a. Privatpersonen, Vereine, Unternehmen) sowie Kommunen und Gemeinden des Landkreises dazu, Projektanträge für die LEADER-Auswahlverfahren der Förderperiode 2023-2027 einzureichen. Die Projektaufrufe erfolgen in der Regel im Spätsommer / Herbst für eine geplante Maßnahmenumsetzung im Folgejahr.

Die Förderanträge können bis zur festgelegten Frist über das LEADER-Regionalmanagement der RAG Altenburger Land eingereicht werden. Die notwendigen Formulare und Informationsmaterialien zur LEADER-Antragstellung werden auf der Internetseite des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) sowie auf der Website der RAG zum Download bereitgestellt.

Die im Förderaufruf festgelegten Bedingungen unterliegen den geltenden Bestimmungen der aktuellen Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und Revitalisierung von Brachflächen (FR ILE/REVIT), Maßnahme B1 "LEADER".

>> Der aktuelle LEADER-Projektaufruf der RAG wurde zum 09.09.2024 veröffentlicht!

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Förderschwerpunkte und Höhe der Zuwendung

Bei der Erarbeitung der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) „Altenburger Land 2023-2027" wurden für die Vergabe der LEADER-Fördermittel grundsätzlich zwei verschiedene Fördersätze festgesetzt:

  • Öffentliche Verwaltungen oder gemeinnützige juristische Personen (u.a. Vereine, Unternehmen, Stiftungen) erhalten eine Fördermittel-Zuwendung in Höhe von bis zu 75 Prozent;

  • Privatpersonen, gewinnorientierte juristische Personen oder kirchliche Organisationen werden zu 50 Prozent bezuschusst.

Um mit dem vorhandenen Fördermittel-Budget für die aktuelle Förderperiode möglichst eine breite Palette an LEADER-Projektvorhaben unterstützen zu können, ist die Zuwendungshöhe pro Projektträger und Projektvorhaben grundsätzlich auf 100.000 Euro begrenzt. Eine Aufhebung der Deckelung ist nicht vorgesehen.

Als Förderschwerpunkt in der ELER-Förderperiode 2023-2027 wurden vielseitige Entwicklungspotenziale und Handlungsbedarfe im Aktionsgebiet formuliert. In der RES wurden dabei vier strategische Entwicklungsziele herausgearbeitet, die sich über die folgenden Handlungsfelder definieren:

   > Handlungsfeld 1: Naherholung, Tourismus und Kultur,
   > Handlungsfeld 2: Daseinsvorsorge, attraktive Lebensorte,
   > Handlungsfeld 3: Regionale Wertschöpfung, (Land-)Wirtschaft,
   > Handlungsfeld 4: Klimawandel, Energie, Ressourcen.

Die vier Handlungsfelder sind dabei als Themenbereiche nicht unabhängig voneinander, sondern in Hinblick auf Schnittmengen auch ergänzend zueinander zu sehen. Darüber hinaus sollen handlungsfeldübergreifend die Themenfelder Kooperation und Vernetzung, Innovation, Teilhabe und Inklusion sowie Jugendbeteiligung gefördert werden.

Weitere Informationen zu den Förderschwerpunkten der RAG Altenburger Land sowie eine ausführliche Darlegung der strategischen und horizontalen Entwicklungsziele in der RES "Altenburger Land 2023-2027" haben wir HIER zusammengetragen.

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FAQ - Häufig gestellte Fragen


>> Wer kann eine Förderung beantragen?

Ein Förderantrag kann grundsätzlich von allen lokalen Akteuren gestellt werden. Ausschlaggebend dabei ist, dass das Projektvorhaben in der Gebietskulisse des LEADER-Aktionsgebietes Altenburger Land umgesetzt wird und einen Mehrwert für die Region bietet. Auch Kooperationsprojekte zwischen mehreren lokalen Akteuren, oder sogar regionsübergreifend hinweg, sind möglich.

In der LEADER-Förderung wird formal unter kommunalen Projektträgern wie öffentliche Verwaltungen – z.B. Städte, Gemeinde und Verwaltungsgemeinschaften des Landkreises Altenburger Land – und privaten Projektträgern unterschieden. Private Projektträger wiederum umfassen juristische Personen – wie Vereine, Initiativen oder Unternehmen – sowie auch Privatpersonen. Gemäß der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) sind je nach Antragsteller verschiedene Fördersätze vorbehalten.


>> Was kann gefördert werden bzw. was ist ausgeschlossen?

In erster Linie muss das Projekt in die Regionale Entwicklungsstrategie (RES) der Region passen und einen Mehrwert für die Region bieten. Über die inhaltliche Förderwürdigkeit entscheidet die RAG und über die formelle Förderwürdigkeit das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) als zuständige Bewilligungsbehörde.

Im Rahmen der Projektumsetzung sind u.a. Sachkosten, Baukosten und Personalkosten förderfähig. Ist der Antragssteller nicht vorsteuerabzugsberechtigt, ist auch die Mehrwertsteuer förderfähig. Beispiele für förderfähige Projektbestandteile sind z.B. kleinere Bauvorhaben oder Investitionen, wie zum Beispiel ein neues Spielgerät oder die Modernisierung von Vereinsräumen, aber auch nicht-investive Vorhaben wie die Gestaltung von Internetauftritten oder Konzepterarbeitungen.

Beispiele für nicht förderfähige Projektbestandteile sind z.B. Betriebskosten, Ausgaben für Ersatzbeschaffungen, gebrauchte Wirtschaftsgüter, Reparaturen oder lebende Tiere. Bereits begonnene Projektvorhaben oder Inhalte, die über andere Förderprogramme abgedeckt werden, können nicht mit LEADER gefördert werden.

Eigenleistungen sowie Bauhofleistungen (im Eigenbetrieb) sind über LEADER nicht förderfähig. Ausgenommen hiervon sind die sogenannten „unbaren Eigenleistungen“, die im Rahmen der Kleinprojekte-Förderung z.B. durch Arbeitsstunden von Vereinsmitgliedern eingebracht werden können.

Unser Regionalmanagement berät Sie gerne im Hinblick auf die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens.


>> Wann kann/darf ich mit meinem Projekt beginnen?

Über LEADER können grundsätzlich nur Vorhaben gefördert werden, die noch nicht begonnen wurden! Es empfiehlt sich daher, bereits während der Projektplanung die fördertechnischen Abläufe im Blick zu haben. Die Projektaufrufe der RAG werden in der Regel im Herbst veröffentlicht für eine Maßnahmenumsetzung im Folgejahr. Erst nach Abschluss des Projektauswahlverfahrens durch die RAG und der Bewilligung durch die Landesbehörde kann mit der Umsetzung des Projektvorhabens begonnen werden. Erfahrungsgemäß ist ein realistischer Vorhabenbeginn erst im März/April des Folgejahres möglich.


>> Wann bekomme ich die Fördermittel ausgezahlt?

Die LEADER-Förderung erfolgt nach dem Erstattungsprinzip; eine (Teil-)Auszahlung der Zuwendung erfolgt demnach ausschließlich auf Basis bereits bezahlter/quittierter Rechnungen. Für Projektträger bedeutet dies, dass die Projektvorhaben zunächst vorfinanziert werden müssen. Innerhalb der Projektlaufzeit sind jedoch Teilabrechnungen möglich.


>> Ich habe eine Projektidee! Was sind die ersten Schritte?

Melden Sie sich gerne jederzeit beim Regionalmanagement der RAG Altenburger Land – hier erhalten Sie kostenfrei Beratung zu den Fördermöglichkeiten der RAG, eine Einschätzung der Förderfähigkeit Ihres Vorhabens sowie Hinweise zum Antragsverfahren und den erforderlichen Unterlagen. So können Sie optimal Ihren Projektantrag vorbereiten.

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