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Anerkennung der RAG Altenburger Land für die EU-Förderperiode 2023 bis 2027

Nachricht, veröffentlicht am 20.01.2023 von Ulrike Wolf

Mit Schreiben vom 22.12.2022 hat das TMIL mitgeteilt, dass die eingereichte Regionale Entwicklungsstrategie als Fördergrundlage für den Zeitraum 2023-2027 genehmigt wurde und die Region Altenburger Land erneut als LEADER-Aktionsgebiet anerkannt ist.

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Vorausgegangen war ein Wettbewerbsverfahren der Thüringer LEADER-Regionen im zweiten Halbjahr 2022. Die Regionale Entwicklungsstrategie (RES) war Grundlage für die Anerkennung als LEADER-Förderregion und wurde unter Einbeziehung lokaler Akteure und Interessensgruppen durch die Wirtschaftsfördergesellschaft Ostthüringen mbH erarbeitet. Die RES „Altenburger Land“ 2023-2027 (Stand November 2022) kann jederzeit auf der Internetseite der RAG eingesehen werden.

Der Auswahlausschuss hat der RES „Altenburger Land“ eine hohe Qualität bescheinigt und das mit zusätzlichen Mitteln in Höhe von 200.000 Euro honoriert. Der LEADER-Region Altenburger Land steht demnach für die Förderperiode 2023-2027 voraussichtlich ein Budget von insgesamt 2,7 Mio. Euro zur Verfügung. An dieser Stelle möchte sich die RAG nochmals recht herzlich bei allen regionalen Akteuren, zuständigen Behörden und Institutionen bedanken, die engagiert am Erstellungsprozess der RES beteiligt waren. Es gilt nun, die RES gemeinsam mit Leben zu füllen und umzusetzen.

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Anmerkung: Es ist zu erwarten, dass mit der Genehmigung des deutschen GAP-Strategieplans durch die Europäische Kommission vermutlich zusätzliche Anpassungen an der RES notwendig sein werden. Die RAG wird hierzu zu gegebener Zeit informieren.

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