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Förderperiode 2023–2027

Informationen zur Förderung im Rahmen des Förderprogrammes "Regionalbudget"

Die RAG Altenburger Land bewirbt sich im Rahmen des Förderprogrammes "Regionalbudget" auf bis zu 200.000 EUR zusätzliche Fördermittel für die Region. Im Folgenden sind die wichtigsten Informationen zusammengefasst.

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Startschuss für das Förderprogramm Regionalbudget

Auf Grundlage des GAK-Rahmenplans und der Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen (FR ILE/REVIT) beabsichtigt die RAG Altenburger Land, bis zu 200.000 EUR Fördermittel aus der Maßnahme Regionalbudget als Erstempfänger zu beantragen. Gelder des Regionalbudgets können in Thüringen erstmals dieses Jahr beantragt werden und stellen für viele Regionale Aktionsgruppen ein Novum in der Förderung von Kleinprojekten dar.

Im Rahmen des aktuellen Projektaufrufes „Regionalbudget 2024“ sucht die RAG erneut engagierte Vorhabenträger aus der Region, welche in der Funktion als Letztempfänger zuwendungsfähige Kleinprojekte im Gebiet des Landkreises Altenburger Land mit den bereitgestellten Fördermitteln aus dem Regionalbudget umsetzen.

Der Förderaufruf richtet sich an juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, sowie natürliche Personen und Personengesellschaften (z.B. Kommunen, Vereine, Privatpersonen). Zuwendungsfähig sind Kleinprojekte in Höhe von mindestens 2.500,00 EUR bis maximal 20.000,00 EUR förderfähige Gesamtausgaben. Der Fördersatz beträgt 80 Prozent, ein Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent ist durch die Vorhabenträger aufzubringen.

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Antragstellung und Projektumsetzung - Regionalbudget 2024

Die Antragstellung auf Gewährung einer Zuwendung für ein Kleinprojekt im Rahmen des Regionalbudgets kann ab sofort bis zum 05.04.2024 an die RAG Altenburger Land erfolgen. Das Vorhaben darf bei Antragstellung noch nicht begonnen bzw. in einem anderen Förderprogramm beantragt worden sein. Die RAG Altenburger Land steht allen Interessenten gerne als beratende Stelle für Auskünfte rund um die Antragstellung zur Verfügung. Die Neufassung der FR ILE/REVIT sowie die aktuellen Formulare zum Regionalbudget finden sich auf der Internetseite der RAG zum Download.

Im Rahmen eines Projektauswahlverfahrens erfolgt anschließend die Prüfung und Bewertung aller eingereichten Projektanträge entsprechend der Zielstellung der RES „Altenburger Land“ 2023 2027. Als Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung muss zusätzlich bis spätestens zum 15.05.2024 der Abschluss eines privatrechtlichen Vertrags zwischen dem Erstempfänger (RAG Altenburger Land) und den Letztempfängern (Vorhabenträger) erfolgen. Nach Abschluss des privatrechtlichen Vertrages und mit bestätigter Bewilligung der Zuwendung durch die RAG Altenburger Land können die Kleinprojekte durch die Vorhabenträger umgesetzt werden.

Für das Regionalbudget 2024 ist die Umsetzungsdauer der Kleinprojekte im Jahr 2024 auf maximal 5 Monate beschränkt. Die Vorhabenträger haben mit Abschluss des Projektes einen (einfachen) Verwendungs und Durchführungsnachweis bis spätestens zum 30.10.2024 bei der RAG Altenburger Land einzureichen. Die Auszahlung der bewilligten Zuwendung an die Letztempfänger erfolgt nach positiver Verwendungsnachweisprüfung durch die RAG Altenburger Land bis spätestens 30.11.2024.

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Ziele und Zuwendungszweck

Die RAG Altenburger Land möchte die aktive, eigenverantwortliche Entwicklung und Stärkung der Region sowie das bürgerliche Engagement und soziale Miteinander unterstützen. Die eingereichten Projektideen sollen den Zielen und Handlungsfeldern der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) „Altenburger Land“ 2023-2027 entsprechen:

  • Handlungsfeld 1: Naherholung, Tourismus & Kultur;
  • Handlungsfeld 2: Daseinsvorsorge, attraktive Lebensorte;
  • Handlungsfeld 3: Regionale Wertschöpfung, (Land-)Wirtschaft;
  • Handlungsfeld 4: Klimawandel, Energie & Ressourcen.

Darüber hinaus sollen handlungsfeldübergreifend die Themenfelder Teilhabe und Inklusion, Kooperation und Vernetzung, Innovation sowie Jugendbeteiligung gefördert werden. Die vollständige RES kann auf der Internetseite der RAG eingesehen werden.

Durch die Förderung von Kleinprojekten im Rahmen des Förderprogrammes "Regionalbudget" sollen insbesondere Vorhaben unterstützt werden, die Bezug auf die übergeordneten Zielstellungen des GAK-Rahmenplans nehmen und dazu beitragen, ländliche Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Hier werden in Kürze alle wichtigen Fragen rund um die Antragstellung und Projektentwicklung noch einmal zusammengefasst.

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